1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz „AGB“
1.1 Ihr Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus.
1.2 Sämtlichen Geschäften der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) zugrunde. Ein Auftraggeber erkennt diese AGB in vollem Umfang mit der Erteilung eines Auftrages an die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus an. Sie gelten für alle vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus und ihren Auftraggebern im gesamten Produkt-/ Dienstleistungs- und werbetechnischen Bereich.
1.3 Von diesen AGB vollständig oder teilweise abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen von Auftraggebern werden hiermit von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus ausdrücklich nicht anerkannt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus ihre Leistung in positiver Kenntnis entgegenstehender Liefer- und Zahlungsbedingung des Auftraggebers erbringt. Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus behält sich ausnahmsweise das Recht vor, abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen von Auftraggebern anzuerkennen. Dies bedarf allerdings der Schriftform i.S.v. § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (im folgenden BGB).
1.4 Die vorliegenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte im Rahmen der vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den vertragsschließenden Parteien.
1.5 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus erstellt ihre individuellen Angebote ausschließlich auf der Grundlage der Angaben der Auftraggeber.
1.6 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus erbringt alle Leistungen im gesamten Produkt-/ Dienstleistungs- und werbetechnischen Bereich und ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
2. ANGEBOT UND LEISTUNG
2.1 Die Angebote der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus sind bis zum Vertragsschluss frei bleibend. Der Vertrag wird mit der Unterschrift des Auftraggebers wirksam. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Angabe von besonderen Gründen jederzeit schriftlich gekündigt werden.
2.2. Teillieferungen sind zulässig.
2.3. Die den Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen sind nur als Näherungswerte zu verstehen. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn diese Werte ausdrücklich schriftlich bestätigt und als verbindlich bezeichnet worden sind.
2.4 Bei Kalkulations- und Druckfehlern behält sich die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus ausdrücklich das Recht vor, diese Fehler umgehend zu korrigieren. Diesbezüglich bleibt das Recht des Kunden, im erfolglosen Korrekturfall vom Vertrag zurückzutreten, unbeschränkt.
3. TECHNISCHER STAND DER DINGE, ABWICKLUNG UND HINWEISE
3.1 Vollverklebung
Anbauteile müssen demontiert werden. Für die Haltbarkeit und Haftung der Folie kann keine Garantie übernommen werden. Untergründe, welche beilackiert wurden, sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen. Standard ist, dass Folien geschnitten werden dürfen, um den Druck von der Folie zu nehmen.
3.2 Beilackierungen / Lackierungen
werden mit einer Walze durchgeführt und sind nicht mit Lackierarbeiten zu vergleichen, die in Lackierkammern mit Absaugungen durchgeführt werden.
3.3 Abnahme
Der Abholer bestätigt im Namen des Auftraggebers per Unterschrift, dass er zeichnungsberechtigt ist und die Abnahme des Werkgegenstandes durchführen kann. Die Abnahme des Werkgegenstandes ist gegen Unterschrift gültig. Jegliche Ansprüche auf Nachbesserung verfallen bei Abnahme.
3.4 Preis
Der Preis für die Arbeiten wird entweder im Vorfeld schriftlich festgelegt und durch Unterschrift vom Kunden akzeptiert, oder nach Aufwand abgerechnet. Die hierfür anfallenden Stundensätze und Materialkosten werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
3.5 Oberflächenbeschaffenheit
Staubeinschlüsse, kleine Blasen bzw. kleine Einstiche in die Folie sind kein Reklamationsgrund. Leichter Versatz (bis zu 3 mm) zwischen Druckbahnen sowie die Überlappung zweier Druckbahnen bis zu 2 cm sind kein Reklamationsgrund. Minimale Farbunterschiede bei den einzelnen Druckbahnen (in der Druckrichtung von links nach rechts) sind kein Reklamationsgrund.
3.6 Sichtschutzfolien / Sonnenschutzfolien
Bei der Folierung von Bestandsglas (z.B. im Fensterrahmen) kann es zu minimalen Staubeinschlüssen kommen. Sogenannte Spiegelfolien sind nur in eine Richtung fast blickdicht. Dies gilt nur für den Fall, dass hinter der Folie kein Licht ist. Abends, wenn es draußen dunkel und hinter der Folie hell ist, verschwindet der Effekt.
3.7 Größen
Die Endgrößen von Schildern können bis zu 3 mm abweichen. Die Endgröße bei Aufklebern ist i.d.R. exakt wie bestellt. Im Laufe der Zeit kann es vorkommen, dass Aufkleber, welche noch auf der Trägerfolie sind und nicht innerhalb von einem Jahr verklebt werden, minimal schrumpfen können (bis zu 2 mm pro Seite).
3.8 Trocknungszeit bei Digitaldrucken
Um die Haltbarkeit von Digitaldrucken zu gewährleisten müssen diese nach Druckende mindestens 48 Stunden trocknen.
3.9 Aufmaßarbeiten / Beratungsgespräche
Aufmaßarbeiten und Baustellenbegehungen sind stets kostenpflichtig. Beratungsgespräche die sich auf die Bauart bzw. die Machart eines werbetechnischen Produkts beziehen sind kostenpflichtig und können im Bedarfsfall abgerechnet werden.
4. GRAFISCHER ENTWURF
4.1 Unter einem grafischen Entwurf versteht die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus ausschließlich die grafische Gestaltung eines PR- oder Werbemittels aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit. Der Erstentwurf erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden. Die Grafikarbeiten sind auch dann zu bezahlen, wenn das Werbemittel wider Erwarten doch nicht produziert werden sollte.
4.2 Der grafische Entwurf wird präsentiert in Form einer Layoutskizze auf Papier oder mittels eines 1c-oder 4c-Ausdrucks auf Papier oder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche z.B. PDF bzw. JPEG. Ist eine Form nicht vereinbart, so bestimmt die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus die Art der Darreichung.
4.3 Soweit nicht gesondert vereinbart, werden Entwürfe auf elektronischen Datenträgern von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nicht ausgehändigt, außer es handelt sich um Entwürfe im Bereich Screen-Design, wie z.B. Entwürfe für das Internet oder das Intranet.
4.4 Für die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typografische und photografische Gestaltungsfreiheit. Material- und Papierauswahl sind Teil des grafischen Entwurfs.
4.5 Grafikarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebotes. Das heißt, dass der Kunde kein Anrecht auf ein Angebot in Verbindung mit einem Entwurf hat, es sei denn, dies wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE UND KENNZEICHNUNG
5.1 Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschrankt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
5.2 Die Arbeiten (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien) der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 Ohne die Zustimmung der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
5.4 Die Werke der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistung und verauslagten Fremdkosten.
5.5 Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzung (z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus.
5.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus.
5.7 Über Art und Umfang der Nutzung steht der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus jederzeit ein Auskunftsanspruch zu. Auf Verlangen ist die Auskunft binnen einer Frist von sieben Werktagen nach Zugang der Aufforderung beim Auftraggeber von diesem schriftlich zu erteilen.
6. ZUSATZLEISTUNGEN UND STILLSCHWEIGENDE AUFTRAGSERWEITERUNG
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photos, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Fesign SDST/AGD abgerechnet.
7. BELEG-EXEMPLARE
Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren, sind von den vervielfältigten Werken der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus mindestens 2 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
8. KENNZEICHNUNG
8.1 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus behält sich vor, Quellangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail) an seinen Arbeiten anzubringen.
8.2 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus behält sich vor, den Auftraggeber im Rahmen der Public Relations, z.B. in seiner Auftraggeberliste, zu nennen.
8.3 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus behält sich vor, die Auftragsarbeiten im Rahmen der Public Relations, z.B. in Portfolios, Büchern, im Webspace oder in sonstigen Medien, zu publizieren.
9. PREISE
9.1 Alle Preise werden von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus in EURO (€) angegeben. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, um Nettopreisangaben ohne Umsatzsteuer. Wenn der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.
9.2 Angegebene Preise erlangen erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus Rechtsverbindlichkeit.
9.3 Bei durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen werden von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus dem Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Leistung oder Teilleistung gültigen Preise in Rechnung gestellt.
10. MATERIAL- UND ORGANISATIONSKOSTEN
10.1 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
10.2 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.3 Material, das in Punkt 10.1 nicht verifiziert ist, sowie Reisekosten werden zum Einkaufspreis plus 15 % Service-Fee dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sollte der Einkaufspreis im Zeitpunkt der Abrechnung um mehr als 10% gestiegen sein im Verhältnis zum Einkaufspreis, so bildet der erhöhte Preis die Grundlage für die Vergütung.
11. FREMDKOSTEN
11.1 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie sind von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
11.2 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
11.3 Soweit die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten vollständig frei.
11.4 Fremdkosten, die die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber nebst etwaig dafür anfallende Umsatzsteuer plus Service-Fee in Höhe von 19 % in Rechnung gestellt.
11.5 Fremdkosten sind nach deren Rechnungstellung bzw. Erbringung fällig.
12. VERGÜTUNG
12.1 Der Entwurf (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
12.2 Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, ist die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus dennoch berechtigt, diejenige Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung zu berechnen, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
12.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
12.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
12.5 Die Vergütung ist – soweit nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart – bei Auslieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EURO zahlbar.
12.6 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
12.7 Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde gesondert abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Layout/Webprogrammierungs-Stundensatz von € 75,00 zzgl. im Abrechnungszeitpunkt gültiger Umsatzsteuer als vereinbart.
Als Montage-Stundensatz gelten 57,50/Std. zzgl. im Abrechnungszeitpunkt gültiger Umsatzsteuer als vereinbart. Entstehen durch Zusatzleistungen der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung lt. aktuellem Vergütungstarifvertrag SDST / AGD in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertraggesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.
12.8. Die Arbeitszeit wird in 4er – Zeiteinheiten erfasst (15 min = 0,25 h). Die kleinste abrechenbare Mindestzeiteinheit sind 30 Minuten (0,5 h).
12.9. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in EURO zu entrichten sind.
13. KORREKTURABZUG
13.1 Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
13.2 Unterschreibt der Auftraggeber einen Korrekturabzug nicht, so betrachtet die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nach sieben Werktagen ab Datum der Vorlage des Korrekturabzugs beim Auftraggeber die Entwürfe und Produktionsvorlagen als vom Auftraggeber fehlerfrei freigegeben.
14. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG
14.1. Die Produktion wird von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
14.2. Übernimmt die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus von jeglicher Haftung frei, die keine Kardinalpflichten betreffen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.3 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus kann Personen oder Drittfirmen (z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios) – die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden – ablehnen, wenn für die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend oder nicht nachprüfbar sind.
15. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
15.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung einer prüffähigen Rechnung durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus an den Auftraggeber von diesem ohne Abzug zu erfolgen, außer es gelten kundenspezifische Sondervereinbarungen.
15.2 Bestellungen von Erstbestellern bzw. Bestellungen über die Internetseite der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus werden bei gewünschter Lieferung durch Versand nur per Nachnahme bzw. Vorkasse geliefert.
15.3 Bei neuen Geschäftsverbindungen kann vom Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dieses gilt auch in Fällen, in denen größere Mengen Roh- und Hilfsstoffe durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus verwendet werden müssen.
15.4 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus kann dem Umfang der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlung vom Auftraggeber fordern. Ferner steht der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus das Recht zu, die sofortige Zahlung aller noch offenen und fälligen Rechnungen zu verlangen, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug gerät.
15.5 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus Werbetechnik behält sich ausdrücklich das Recht vor, fällige und unbezahlte Forderungen an Dritte abzutreten.
16. LIEFERUNG DER LEISTUNG
16.1 Die Lieferung durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus Werbetechnik erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus Werbetechnik nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Auftraggebers und für dessen Rechnung abgeschlossen.
16.2 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, müssen Beanstandungen wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistungen durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus unverzüglich nach Kenntnis eines Mangels schriftlich angezeigt werden. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB müssen Beanstandungen wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistungen durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung durch den Auftraggeber ist die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus im Falle einer unvollständigen Leistung verpflichtet und berechtigt, unverzüglich nachzuliefern oder im Falle einer mangelhaften Leistungserbringung nach Wahl des Auftraggebers umgehend nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Dazu bietet die Werbetechnik Heilmaier dem Auftraggeber drei zeitnahe Alternativtermine an, welche der Auftraggeber nur aus dringenden Gründen ablehnen darf, die schriftlich zu benennen sind.
17. LIEFERZEITRAUM
17.1 Ist eine Lieferzeit bestimmt oder liegt eine nach den Umständen zu bemessene Lieferzeit vor, so beginnt die Lieferzeit drei Tage nach der Absendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber.
17.2 Für die Dauer einer Prüfung der Muster, Ausdrucke, Filme u.ä. Materialien durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen. Diese Unterbrechung beginnt mit der Absendung der Prüfmaterialien und endet mit dem Widereintreffen bei der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus. Für den Zeitpunkt des Widereintreffens gilt der Tag der tatsächlichen Zustellung an die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus.
17.3 Verlangt der Auftraggeber nach Versendung der Auftragsbestätigung durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus eine Änderung des Auftrags, so beginnt die Lieferzeit drei Tage nach dem Absenden der Bestätigung der Änderung durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus an den Auftraggeber.
17.4 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat.
17.5 Abrufaufträge sind, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, innerhalb von sechs Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen. Die Bezahlung noch nicht abgerufener Waren hat in jedem Fall spätestens nach sechs Monaten zu erfolgen.
18. LIEFERVERZUG
Der Leistungszeitraum verschiebt sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn die Leistung infolge eines Umstandes i.S.v. Ziffer 15 vorübergehend unterbleibt, den die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nicht zu vertreten hat.
19. ANNAHMEVERZUG, MAHNWESEN
19.1 Der Auftraggeber gerät mit der Abnahme der Leistung in Verzug, wenn er die von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus angebotene und vertragsgemäß erstellte Leistung nicht annimmt. Die Leistung muss dazu dem Auftraggeber tatsächlich von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus i.S.d. §§ 293 ff. BGB angeboten worden sein. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht rechtzeitig ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nicht zu vertreten hat, längere Zeit nicht möglich, dann ist sie berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers in geeigneter Art und Weise einzulagern.
19.2 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, so hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, so hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Grundsätzlich behält sich die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
19.3 Die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus behält sich ferner vor, mit jeder Mahnung eine entsprechende Mahnkostenpauschale entsprechend den jeweiligen Grundsätzen der Rechtsprechung zu erheben.
19.4 Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19.5 Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme der angebotenen Leistung oder kommt der anvisierte Abnahmetermin aufgrund eines Umstandes nicht zustande, den der Auftraggeber zu verantworten hat, so gilt die durch die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus erbrachte Leistung mit der Nutzung durch den Auftraggeber als genehmigt.
20. EIGENTUMSVORBEHALT UND VERSENDUNGSGEFAHR
20.1 Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behält sich die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Forderungen eines Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der gelieferten Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus aus dem Geschäftsverhältnis gegenüber dem Auftraggeber von diesem an die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus abgetreten.
20.2 An Entwürfen der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
20.3 Die Originale (Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative) sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
20.4 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
21. HAFTUNG
21.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nicht übernommen. Gleiches gilt für Schutzfähigkeit. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Auskünfte vor Erteilung des Auftrags in eigener Verantwortung einzuholen und etwaige Hinderungsgründe unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
21.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. Für formale u. inhaltliche Fehler (z.B. Rechtschreibung, Übersetzung, Fakten) haftet die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nicht.
21.3 Soweit die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers.
21.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus, stellt er die KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus von der Haftung frei.
21.5 Der KSR Werbung e. Kfm. Inhaber Ingo Kraus überlassene Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
22. GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
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Gesonderte Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (kurz AGB) für Bildkäufe, Auftragsarbeiten, Fotografie, Videoproduktion
I Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von KSR Werbung e. Kfm., Inhaber Ingo Kraus (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. 3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Fotograf bietet lizenzfreies (RF) und lizenzpflichtiges (RM) Bildmaterial in Form von Bildern an. Es werden ausschließlich nur Nutzungsrechte erteilt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Die erteilten Nutzungsrechte für lizenzfreies und lizenzpflichtiges Bildmaterial ergeben sich aus der individuellen Lizenzvereinbarung RM bzw. RF mit dem Fotografen.
2. Der Fotograf gewährt nur nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht abtretbare Rechte zur Nutzung und Vervielfältigung in dem vereinbarten Umfang, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Lizenzarten
3.1 Lizenzfreie Bilder (Royalty Free/ RF) darf der Kunde nach vollständiger Bezahlung grundsätzlich mehrfach, jedoch im Rahmen der übrigen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Nutzungsrechte, und auch für andere Projekte verwenden, ohne dass zusätzliche Gebühren entstehen. Lizenzen für lizenzfreies Bildmaterial sind immer nichtexklusiv und es existiert keine Verwendungshistorie. Lizenzfreie Bilder oder Teile dieser Bilder dürfen nicht im Zusammenhang mit Produkten verwendet werden, die für den Verkauf vorgesehen sind (Verkaufsprodukte). Zu diesen Verkaufsprodukten zählen jegliche Verkaufsartikel, unerheblich ob diese für Groß- oder Einzelhandel bestimmt sind, wie z.B. Post- und Grußkarten, Kalender, Briefpapier, Poster, T-Shirts, Krawatten, Fototassen, Mousepads, usw..
3.2 Lizenzpflichtige Bilder (Rights Managed/ RM) werden nur auf Gebrauchsbasis lizenziert. Das Bildmaterial ist beschränkt auf die Art des Mediums, Auflagenhöhe, Platzierung, Abbildungsgröße, Nutzungsdauer, Verbreitungsgebiet, ggfs. auch auf Exklusivität bzw. Nichtexklusivität. Exklusivrechte müssen beim Erwerb von Nutzungsrechten angefragt und in der Nutzungslizenz ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Sie bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar. Wird das lizenzpflichtige Bildmaterial nach vereinbarter Nutzung wiederholt verwendet und/oder in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Bild erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt ins besondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat den Fotografen über den neuen geplanten Verwendungszweck vor der konkreten Nutzung umgehend zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf des erteilten Lizenzzeitraumes das Lizenzmaterial von sämtlichen Speichermedien zu löschen.
3.3 Individuelle Lizenzen siehe jeweilige gesonderte Vereinbarung
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
5. Das Bildmaterial darf nicht unterlizenziert werden. Durch den Fotografen eingeräumte Nutzungsrechte dürfen nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung an Dritte weiter übertragen werden. Es dürfen keine Nachdruckrechte an Dritte erteilt werden. RF-Bilder dürfen vom Besteller digital archiviert werden, im Übrigen ist der Besteller nicht befugt digitale oder analoge Kopien vom Bildmaterial zu erstellen.
6. Der Kunde darf das Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
7. Jegliche Nutzung des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
8. Das Bildmaterial, auch Teile davon, darf nicht als Marke oder als Geschäftskennzeichen oder als Teil hiervon verwendet werden.
9. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
10. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
11. Für einen Zeitraum von dreißig Tagen ab Bezug wird durch den Fotografen ein nichtexklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes, nicht übertragbares und nicht abtretbares Recht auf Verwendung der vom Kunden ausgewählten Layout-Datei (Vorschaubild) gewährt. Dieses Layoutmaterial darf nur zur persönlichen, nichtkommerziellen Verwendung und in Test- und Musteranwendung, einschließlich Layouts, benutzt werden. Das Layoutmaterial darf nicht in Endprodukten, weder zur inner-betrieblichen oder außerbetrieblichen Verwendung sowie nicht für Veröffentlichungen jeglicher Art benutzt werden, insbesondere nicht auf Werbe- und Marketingmaterialien sowie in Online- oder anderen elektronischen Verteilsystemen. Das Layoutmaterial darf digital oder elektronisch lediglich Kunden des Kunden zur Ansicht übermittelt werden. Ein eventuelles Wasserzeichen auf dem Layoutbild darf nicht wegretuschiert werden. Das Layoutmaterial darf weder separat noch einzeln verteilt, unterlizenziert oder zur Verwendung oder Verteilung zur Verfügung gestellt werden und es dürfen Dritten keine Rechte irgendwelcher Art an diesem Material eingeräumt werden.
V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentli-chungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Grundsätzlich ist jede – auch wiederholte – Nutzung, insbesondere jede Form der Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung und/ oder Umgestaltung – auch von Teilen der Bilder – honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage, z.B. für Zeichnungen, Karikaturen und nachgestellten Fotos und für den Fall, dass bebilderte Sachen in/ auf einem anderen Medium abgebildet werden.
3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
4. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet/ zurückverlangt werden.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VIII. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag , an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
KSR Werbung e. Kfm.
Detmolder Str. 74
D-33100 Paderborn
info@ksr-werbung.de
Fax: +49 5251 543 501
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An
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– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Paderborn, Februar 2023